Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

ANGUS Bau FlexCo
Stadtplatz 7/1
AT-3860 Heidenreichstein
UID: ATU83400437
Firmenbuchnummer: FN 679145 v

1. Gültigkeit und Geltungsbereich

1.1 Diese AGB sind ab 01. Mai 2026 gültig.

1.2 Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) an. Sie gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der ANGUS Bau FlexCo (nachfolgend „ANGUS“) und dem Kunden.

1.3 Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von ANGUS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen sowie Gegenbestätigungen, werden ausdrücklich nicht anerkannt.

2. Angebote

2.1 Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angebote von ANGUS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Aufträge und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ANGUS verbindlich.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise und Nebenkosten

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Lieferkosten im Preis enthalten.

3.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kosten. Erhöhen sich diese bis zur Lieferung, ist ANGUS berechtigt, die Preise im angemessenen Ausmaß entsprechend anzupassen.

4. Lieferung, Erfüllung und Gefahrenübergang

4.1 Angegebene Lieferfristen und Hinweise zur Warenverfügbarkeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 ANGUS ist berechtigt, Teil- oder Vorablieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.3 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine steht unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer oder vom Willen der Vertragsparteien unabhängiger Umstände, insbesondere höherer Gewalt.

4.4 Fälle höherer Gewalt entbinden ANGUS von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine. In diesem Fall ist ANGUS berechtigt, einen neuen Liefertermin festzulegen.

4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Eintreffen an der Entladestelle auf den Kunden über.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung zu übernehmen. Verzögert sich die Übernahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von ANGUS.

5.2 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen und Ansprüche an ANGUS ab. Die Verpflichtung des Käufers zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen bleibt davon unberührt.

5.3 Der Käufer verpflichtet sich, ANGUS unverzüglich über jede Beschlagnahme, Pfändung oder sonstige Maßnahme zu informieren, welche das Eigentum oder die Sicherungsrechte von ANGUS beeinträchtigen könnte.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1 Überschreitet ANGUS eine verbindlich zugesagte Lieferfrist, ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.2 ANGUS kann nach eigenem Ermessen bereits gelieferte, einwandfreie und wiederverkaufsfähige Ware gegen Vergütung von 50 % des ursprünglichen Kaufpreises zurücknehmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.

6.3 Storniert der Kunde den Auftrag nach dessen Annahme, jedoch vor Lieferung, ist eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes zu entrichten.

6.4 Unbeschadet sonstiger Rechte ist ANGUS insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,

• wenn die Durchführung der Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz angemessener Nachfrist erheblich verzögert wird,

• wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch eine ausreichende Sicherheit stellt,

• wenn sich der Kunde mit der Übernahme der Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen länger als drei Wochen in Verzug befindet.

6.5 Wird über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, ist die andere Vertragspartei berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

6.6 Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle eines Vertragsrücktritts vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

7. Gewährleistung

7.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder unzureichend, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche hinsichtlich dieses Mangels ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, entscheidet ANGUS nach eigener Wahl über Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware oder einzelner mangelhafter Teile.

7.2 Geringfügige Farbabweichungen gegenüber Mustern oder Handmustern stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Beanstandungen.

7.3 Ein Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsaufhebung besteht nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang.

8. Haftung

8.1 Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet ANGUS ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Vermögensschäden und sonstige mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3 Werden Montage- oder Verarbeitungsvorschriften von ANGUS nicht eingehalten, entfällt jede Haftung für daraus entstehende Schäden.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis mit Übernahme der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % pro Jahr verrechnet, soweit gesetzlich zulässig.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ANGUS Bau FlexCo, soweit gesetzlich zulässig.